Sidemount-Forum auf der Boot2019 – Halle 3/E08

Hallo Zusammen,

auch zum 50.sten Jubiläum der Boot in Düsseldorf sind wir für Euch da. Ihr findet uns am Stand von FINNSUB – 3E08 – am 26.01.2019. Hier zeige ich Euch die letzte Evolution des FINNSUB FLYspeleo – mit all seinen offensichtlichen und versteckten Features!

Gerne stehen wir für Eure Fragen zur Verfügung – besucht uns und lasst uns was trinken!

Euer Team Sidemount-Forum.com.
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FINNSUB FLYspeleo – Teaser

Hallo Zusammen,

am 18.02.2017 waren wir zu Besuch bei der offiziellen Neueröffnung des U-49 (ehemals das Diver´s In) in Aufkirchen. Zusammen mit Michael Goldschmidt (www.unterwasserwelt.de) und Finnsub haben wir einen kleinen Teaser zum auf der Boot2017 erstmals vorgestellten Sidemount Sysem FLYspeleo erstellt.

Hier das Video – stay tuned :-)
Das Video findest Du bei uns weiterhin im Forum oder af unserem Youtube-Kanal.

FINNSUB FLYspeleo - Teaser 03_2017

Am 11.03.2017 sind wir am Achensee/Österreich und haben dort die Möglichkeit, Dir das neue System näher vorzustellen und zu präsentieren.

Servus und bis dann!

Dein Team Sidemount-Forum.com
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Testbericht zu den “D°luxe Tank Straps”

Hallo Zusammen,

heute wollen wir Euch mit unserem Testbericht über die “D°luxe Tank Straps” informieren.

Im Laufe der Jahre haben unzählige Taucher im do‐it‐yourself‐Verfahren ihre eigenen Schlauchhalter gebastelt. Mal besser, mal schlechter. Die “D°luxe Tank Straps” sind die ideale Alternative zu allen gängigen Standard‐Bändern.

Vor unserem Fazit zunächst die technischen Daten/Materialeigenschaften.

LASCHE:
– Als provisorischer unterer Befestigungspunkt mit Doppelender nutzbar (bei defekt des untern DIR-Snaps)
– Großzügige Lasche die das Bedienen selbst mit Trockentauchhandschuhen ermöglicht
– In momentan 17 Farben erhältlich
– Ideal zur Identifikation der Tanks (z.B. Sidemount-Kurs) oder zur Gaskennzeichnung (grün=Nitrox, blau=O2, etc.)

GUMMI:
– Kohlenstoff angereichertes 3-fach-Gummi mit 65% Dehnung
– Hohe Alterungsbeständigkeit, UV-beständig, salzwasserbeständig
– hitze- und kältebeständig, schnelltrocknend
– Haftet nicht an Beintaschen-Klettverschluß
– Kein wegkippen der Atemregler durch 6cm breitem Band
– Kein Ausleiern, kein verrutschen, kein verdrehen der Schläuche
– Hohe Haftbarkeit – ideal für Alu (Dirty Beast), kein verrutschen der Straps beim Verräumen des Schlauchs

GRÖSSE:
Für alle Flaschengrößen speziell angefertigt. Somit ist immer die ideale Spannung gewährleistet. Sondermaße auf Anfrage.

QUALITÄT:
Materialien und Herstellung “Made in Germany”. Alle Nähte sind geschweißt und vernäht.

ONLINESHOP:
www.dluxedivegear.de oder www.tankstraps.de – und demnächst auch bei uns.

Referenzpersonen und Basen:
Tom Steiner von GOZO Tecnical Diving
Toddy Wälde von Protec Sardinien

Unser Fazit:
Durch ihre hohe Zugkraft, bleiben die Schläuche flach an der Flasche. Durch die hohe Haftung entfällt ein lästiges Verdrehen oder rausrutschen. Das Material und die Verarbeitung sind extrem robust und Widerstandsfähig und dazu schnell trocknend. Durch die großzügige Lasche kann auch mit Trockentauchhandschuhen das Band gut gespannt werden um die Schläuche unter Wasser wieder sicher zu verstauen. Gefallen hat uns die hohe Alterungsbeständigkeit durch mit Kohlenstoff angereicherte Gummifäden und UV‐geschützte Textilmaterialien. Klare Kaufempfehlung!

Dein Team Sidemount-Forum.com
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Fanware Offensive – Get 20% Off

Hallo Zusammen,

wir wollen Dich zum Jahresbeginn wieder verwöhnen – mit einem saftigen Discount!

Knifflige Entscheidung: Bei der Wahl zwischen den Designs und Produkten in unserem Fan-Shop bist Du manchmal hin- und hergerissen? Mit unserer Promo machst Du aus dem „entweder oder“ ein „sowohl als auch“:

  • 20% Discount auf Deine Bestellung
  • Gültig vom 03. bis 05. Februar 2017
  • Gutscheincode: GET20

Erst ab einer Mindestbestellmenge von zwei Produkten gültig und nicht mit anderen Gutscheincodes kombinierbar.

Du zögerst noch? Sorry… bin schon schon weg. Bei uns im Fan-Shop.

Dein Team Sidemount-Forum.com
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Teil 2: Kennzeichnung von Atemluftflaschen

Hallo Zusammen,

unser erster Teil zum Thema Tauchflaschen und Gefahrengut ist gut angekommen. Es ist unser bestreben Dich als Taucher zu informieren und aufzuklären. Aus diesem Grund haben wir tiefer gebuddelt und: Je tiefer Du Dich mit dem Thema beschäftigst, desto umfangreicher wird der Umfang. Und so folgt der zweite Teil unserer Serie, wie (m)eine Tauchflasche richtig zu kennzeichnen ist. Und das aus Sicht als privater Taucher, als Vereinstaucher oder im Rahmen einer Ausbildung oder Veranstaltung einer Tauchschule oder Clubs.

Kennzeichnung nach Gefahrstoffrecht kontra Kennzeichnung nach Gefahrgutrecht
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es einen Unterschied zwischen der Kennzeichnung nach Gefahrstoffrecht für das Inverkehrbringen von gefährlichen Stoffen und nach Gefahrgutrecht für den Transport gibt. Es handelt sich dabei also um zwei verschiedene Regelungsbereiche.

Die Kennzeichnung der Atemluftflaschen nach den Vorschriften des Gefahrgutrechts ist somit parallel vorzunehmen.

gefahrengut-kennzeichnung

Und wieder stellen wir Dir das Ergebnis zusammenfassend voran.
Wer muss kennzeichnen? Derjenige, der das Gemisch in Verkehr bringt. Inverkehrbringen bedeutet die Bereitstellung für Dritte. Deutlicher: “Befüllen einer Atemluftflasche mit Atemluft”.

  • Tauschule/Füllbude:
    Ausnahmslos jede Tauschule oder Füllstation.
  • Verein/Club/GbR:
    Ausnahmslos jeder Verein, Club, oder auch Gemeinschaften bürgerlichen Rechts.
  • Veranstalter:
    Ausnahmslos alle, sofern Tauchflaschen zur Verfügung gestellt werden.

Ausnahmen:
Private Person füllt am eigenen Kompressor für den eigenen Bedarf.
Private Person befüllt im Tauchshop seines Vertrauens selber an der Anlage der Tauchschule und nimmt selbst den Füllvorgang vor. Letzteres… wie realistisch ist das? In der Regel sind das sensible Bereiche und nur ausgebildetes Staff-Personal hat Zutritt zum Kompressorbereich.

Aufgrund dieser Einstufung müssen die Atemluftflaschen durch denjenigen, der das darin befindliche Gemisch Druckluft in Umlauf bringt, gekennzeichnet werden. Im konkreten Fall wird unter dem Begriff „Inverkehrbringen“ in der Fachwelt [1] das Befüllen mit Druckluft verstanden.

Es ist somit auf ein oder mehreren Flächen der Verpackung (Atemluftflasche) ein Kennzeichnungsetikett in deutscher Sprache [2] anzubringen. Die volumenabhängigen Mindestabmessungen betragen für die gängigen Atemluftflaschen [3] mind. 74 x 105 mm.

Folgende Angaben sind notwendig:

  • Name, Anschrift und Telefonnummer des Befüllers
  • Nennmenge des Gemisches, sofern diese Menge auf der Atemluftflasche nicht anderweitig angegeben ist.
  • Produktidentifikator für das Gemisch: Luft, verdichtet (Pressluft)

Gemäß CLP-Verordnung [4] müssen einzelne Bestandteile eines Gemisches nur dann zwingend aufgeführt werden, wenn sie zu einer akuten Toxizität, die Ätzwirkung auf die Haut oder die Verursachung schwerer Augenschäden usw. beitragen. Dies ist somit bei der Kennzeichnung von Druckluft mit ihren (Haupt-)Bestandteilen Stickstoff und Sauerstoff nicht erforderlich.

Muster Gefahrenpiktogramm: GHS04 (Mindestfläche 5,18 cm²)
gefahrenpiktogramm-ghs04

Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweis H280 [5]: Enthält Gas unter Druck; kann bei Erhitzen explodieren
Sicherheitshinweis P410 [6]: Vor Sonnenbestrahlung schützen

Wie muss gekennzeichnet werden?
Mit einem auf der “Verpackung” = Atemluftflasche aufzubringenden Etikett. Erforderliche Angaben findest Du oben angeführt. Hier ein Beispiel für ein Musteretikett:

musteretikett-fuer-atemluftflaschen-mit-mindestangaben

Die Etiketten kannst Du hier direkt mit Namen, Anschrift und Telefonnummer Deiner Organisation personalisieren. Weiterhin besteht die Möglichkeit, ein farbiges Logo aufzudrucken.

Wie Du siest – alles nicht ganz so einfach. Wir wollen doch nur tauchen gehen…
Aber wundere Dich nicht, wenn Deine Tauchschule Deines Vertrauens Dir plötzlich Deine Tanks kennzeichnen will. Es geschieht sicher nicht aus reiner Lust und Laune des Betreibers heraus.

Hier ein paar ergänzende Hinweise:
[1] Vgl. BAM Bundesanstalt für Materialprüfung
[2] Amtssprache des Landes, in dem das Gemisch in Verkehr gebracht wird
[3] 4 – 6,8 Liter
[4] Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Art. 18 (3) b)
[5] Auch “H-Sätze” genannt. Buchstabe „H“: Kode für Gefahrenhinweis; Zahl „2“ für physikalische Gefahr

Wir wünschen Dir weiterhin stets “GUT LUFT!”

Dein Team-Sidemount
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Alle Jahre wieder…

Silvestergrüße 2015 vom Sidemount-Forum

Hallo liebe Sidemount-Gemeinde und Sidemount-Interessierte!

Auch das Jahr 2015 rast unhaltsam auf sein Ende zu – und das neue Jahr steht bereits in den Startlöchern. Also ist es Zeit, sich kurz auf das vergangene Jahr zu besinnen – und einen Rückblick zu wagen.

Knapp etwas mehr als drei Jahren liegt das Gründungsdatum unseres Forums nun zurück. Und wir müssen sagen: Sehr erfolgreiche Jahre. Allen Unkenrufen zum Trotz hat sich unser und euer Einsatz gelohnt. Das Sidemount-Forum ist nicht mehr aus der nach wie vor wachsenden Sidemount-Gemeinde weg zu denken. Und das als Non-Profit Webseite – ein echt toller Erfolg. Dieser spiegelt sich auch in den Zahlen wieder: Mehr als 129.000 Seitenaufrufe, mehr als 15.000 Beiträge, etwas mehr als 1.500 Themen und etliche Bilder von Euch. Da bleibt uns nur übrig Euch allen da draußen unseren besten Dank auszusprechen!

Einen Ausblick in die Zukunft wollen wir auch wagen. Wir arbeiten gerade mit Hochdruck an einem neuen, frischeren Outfit und Auftritt. Dies bindet viel Energie und frißt eine Menge Freizeit. Zeit, welche wir lieber im Wasser verbringen würden. Aber Service First ist unsere Devise. Des Weiteren erwartet Euch in naher Zukunft ein integrierter Shop – der über das Fashion Thema hinaus gehen wird. Lasst Euch überraschen und: “Stay tuned!” Zu guter Letzt dürfen wir Euch – vielleicht schon im Januar – Neues vom Lampenmarkt berichten. Ansonsten werdet ihr uns in Düsseldorf auf der Messe “boot2016” antreffen. Wenn ihr uns seht – sprecht uns einfach an. Wir beißen nicht – versprochen! Dazu planen wir die ein oder andere Veranstaltung – mit dem Highlight im Juni 2016. Mehr davon in Kürze!

So – jetzt können wir nicht mehr als erneut ein Danke aussprechen und freuen uns sehr auf ein gemeinsames und informationsreiches Jahr 2016!

Euer Team Sidemount-Forum.com
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In NRW wird Tauchen weiterhin kein Allgemeingut!

Hallo Zusammen,

wir hatten bereits an anderer Stelle hier im Forum die Thematik des Tauchens in hiesigen Gewässern heftig diskutiert. Immer wieder wurde über Zuwiderhandlungen gegenüber Tauchverboten berichtet und scharf verurteilt. Das Recht der Allgemeinheit über das eigene Ego aber in den meisten Fällen gestellt. Und das ist gut so. Und während wir uns selbst “maßregeln” und um Achtung und Einhaltung der Natur(-schutzzonen) bemühen, wird in NRW “Nägel mit Köpfen” gemacht – und der Tauchsport weiterhin nicht dem Allgemeingut für öffentlicher Gewässer zugeordnet.

Da staunt der Fachmann und der naturverbundene Taucher…

Holger Cremer, seit 2006 Inhaber des Dive-in-Essen, versteht die Welt nicht mehr. Kürzlich bekam er Post von Carina Gödecke, Abgeordnete des Landtags Nordrhein-Westfalen und zurzeit Präsidentin eben dieses Landtags. Sie ist zuständig für Petitionen, die von Bürgern mit ihren wichtigen Anliegen an die Ohren der Politiker gebracht werden sollen. Genau genommen erhielt er nach drei Monaten die Antwort auf die von ihm am 9. Mai eingebrachte Petition, das Tauchen in den öffentlichen Gewässern in Nordrhein-Westfalen als Allgemeingut einzustufen und damit die Gewässer für die Nutzung durch Taucher frei zu geben.

Holger Cremer: “Ein Schlag ins Gesicht aller Taucher!”

Tauchen ist in Nordrhein-Westfalen (NRW) kein Allgemeingebrauch. Und besonders bemerkenswert für diese Einstufung sind die nachfolgenden Argumente: Während die Gemeingebrauchregelung des Landeswassergesetzes z.B. das Baden, Waschen, Viehtränken Schöpfen mit Handgefäßen, den Eissport und das Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft (gemeint ist vermutlich “ohne eigene Antriebe”) gestattet ist, schauen die Taucher in die Röhre. Die Gruppe der Angler werden nicht explizit genannt, und dennoch wird das Angeln in heimischen Gewässern weitgehend als Allgemeingut betrachtet. Also, wenn der Petrijünger in sein flottes, grünes Trocki-Latz-Gummihöschen schlüpft und mit Wurm, Fliege, Blinker, Pilker in den Uferzonen an den Schilfkanten auf den stehenden Hecht oder an den Abbruchkanten dem Aal nachsteigt, ist das etwas ganz anderes, als wenn etwas ein Taucher, wie jeder Schwimmer auch an den Einstiegen ins Gewässer geht/steigt und eben nicht an der Wasseroberfläche, sondern unterhalb dieser das Gewässer durchschwimmt und erkundet.

Es wird erklärt, dass der Tauchsport durch die technischen Weiterentwicklungen auch zu einer intensiveren ökologischen Inanspruchnahme der Gewässer führe. Weiter heißt es dann: “Durch das Vordringen in größere Gewässertiefen, die räumliche und zeitliche Ausdehnung der Tauchgänge sowie eine weitgehende Witterungs- und Saisonunabhängigkeit begründet das Tauchen beispielsweise gegenüber dem Baden oder dem Eislaufen ein erhöhtes Risiko dafür, dass die Ökologie des betauchten Gewässers nachteilige Veränderungen erfährt.”

Unsinnig ist die Argumentation. Trotz technischem Fortschritt hat die überwiegende Zahl der betauchbaren deutschen Seen nicht einmal 20 Meter Tiefe. Also wie bisher auch immer erreichbar… wenn überhaupt gewollt. Als weitere negative Folgen werden dann u.a. Sedimentaufwirbelungen, Störung des Fischlaichs und anderer tierischer Lebewesen, Tiefenwasserverlagerung durch die Atmung der Taucher oder die Beschädigung des Ufers und des ufernahen Pflanzenbestandes durch die Taucher aufgeführt. Und das sind die Gründe weshalb eine generelle gesetzliche Freistellung des Tauchsports nicht vertretbar sei.

Holger Cremer jedenfalls ist sauer, dass hier nicht nur mit zweierlei Maß gemessen wird, sondern zugleich auch durch eine dubiose Genehmigungspraxis Nutzungsrechte an öffentlichen Gewässern an Tauchvereine und Verbände vergeben werden, die dann die exklusive Nutzung im Rahmen ihrer individuellen Vereinbahrungen mit dem Land haben. “Wenn denn die Argumente für die Ablehnung der Nutzung öffentlicher Gewässer durch alle Taucher als Allgemeingut der Politik so sehr am Herzen liegen, ist es kaum zu verstehen, dass sie zugleich im Rahmen von Sondervereinbarungen für einzelne Gruppen nicht mehr von Bedeutung sein sollen”, sagt Cremer.

Einen individuellen Ausschluss einer Minorität macht aber absolut keinen Sinn. Wie viel Sediment wirbeln Badegäste am Ufer auf? Wie viele Füße zertrampeln die Uferbereiche? Wieviele Badegäste, Sonnenanbeter, Angler, Bootsfahrer (Luftmatratze, Gummiboot, Kanu, etc.) oder Partyvolk belagern die Flächen am Seezugang udn entsorgen ihren Müll regelmäßig im See?

Vereinfacht könnte man fordern: Wir sind das Volk, das Land gehört uns! Und deshalb lasst es uns auch vertretbar nutzen! Nichts spricht gegen eine einvernehmliche und vertretbare Lösung. Zum Beispiel durch Festlegung von Tauchzeiten (saisonal), Festlegung von Laichzonen, Festlegung von Tauchzonen, Anbringung von befestigten Wasserzugängen, Einstigeszonen geeignet befestigen sodass eine Sedimentaufwirbelung weitestgehend verhindert wird. Das sind nur einige sinnvolle und auch ggf. notwendige Maßnahmen im Gewässerschutz, welche in vielen anderen Bundesländern erfolgreich praktiziert werden. Dies muss und sollte auf Kommunalebene jeweils individuell betrachtet werden. Aber ein genrelles Verbot macht einfach keinen Sinn.

Deshalb fordern wir: MACHT DEN TAUCHSPORT ZUM ALLGEMEINGUT IN NRW!

In Kürze werden wir eine entsprechende Petition (Allgemein und nicht als Einzel-Petition an den Landtag) erstellen und diese dann Euch zur Unterstützung und Mithilfe zur Verfügung stellen. GEMEINSAM SIND WIR STARK. Lasst uns zeigen, wie stark unsere Tauchgemeinschaft ist. Nicht nur Worte, sondern auch Taten folgen lassen! Wir setzen auf Eure Unterstützung!

Euer Team Sidemount-Forum.com
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Weiterführender Artikel bei Taucher.Net